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Abwesenheit/Anmeldung/Schulbuchausleihe

Entschuldigung für Unterrichtsversäumnisse

Bitte senden Sie der Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer bis spätestens 7.30 Uhr am gleichen Morgen eine Mail z.B. in der unten vorgeschlagenen Form. So können wir sicher sein, dass Ihrem Kind nichts zugestoßen ist. Diese Mail ersetzt künftig auch die schriftlichen Entschuldigungen.
 
  • Außergewöhnliche Ereignisse wie Unfälle, ansteckende Krankheiten nach §34 Infektionsschutzgesetz, Lausbefall, unvorhersehbarer stationärer Aufenthalt u.a. müssen der Schule gemeldet werden.
    Für ansteckende Krankheiten gelten bestimmte Wiederzulassungsempfehlungen für den Schulbesuch.
  • Bei einer Krankheit, die eine Teilnahme am Sportunterricht nicht zulässt, muss dies ebenfalls schriftlich per Mail an den Klassenlehrer und den Sportlehrer entschuldigt werden.
  • Bei einer Erkrankung, die länger als 4 Wochen dauert, ist ein Attest vorzulegen.
  • Ein Fehlen aus anderen persönlichen Gründen muss unter Angabe der Gründe ebenfalls schriftlich entschuldigt werden.
  • Bei vorhersehbarem Fehlen (Führerscheinprüfung, Vereinsveranstaltungen o.ä.) muss eine Beurlaubung frühzeitig beantragt werden.

PDF-Dokument ca. 72 KB

Anmeldeformular Einschulung

Unverbindliche Anmeldung für einen Schulplatz an der Lothar-Kahn-Schule in Rehlingen-Siersburg.

Mit dem Online-Formular können Sie Ihr Kind unverbindlich an unserer Schule anmelden.

Benötigte Unterlagen für die Anmeldung

  • Letztes Schulzeugnis
  • Eventuell Förderpläne
  • Auszug aus dem Familienstammbuch / Geburtsurkunde
  • Nachweis Masern-Impfung bzw. Masern-Immunität.

Nachweis Masern

Schulbuchausleihe

aktueller Stand (8.5.2026)
 
Derzeit werden vom Landkreis Saarlouis für alle Familien Personenkonten angelegt.
 
Im Anschluss erfolgt sukzessive der Versand der Bescheide direkt an die Familien ca. aber der 21. Kalenderwoche. Zahlungsziel ist 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides.
 
Den Gebührenbescheiden wird ein Informationsschreiben des Ministeriums für Bildung und Kultur beigefügt, das die Fördermöglichkeiten aufzeigt.
Ebenso ist ein Antragsformular mit Abtretungserklärung beigefügt für Leistungsberechtigte nach SGB II und XII („Bürgergeld“ oder „Sozialhilfe“). Die Formulare betr. Freistellung nach dem Schülerförderungsgesetz werden wie gehabt online zur Verfügung gestellt. Details enthält das Informationsschreiben.
 
Diese Anträge können erst nach Erhalt des Gebührenbescheides gestellt werden, dieser muss zwingend mit vorgelegt werden.
 
Die für alle Schulformen der Vollzeitschulen einheitliche Leihgebühr ist künftig auf das im Bescheid näher bezeichnete Personenkonto zu überweisen.
 

 

Schulbuchkoordinatorin: Sabine Nicola

Schulbuchkoordinatorin des Landkreis Saarlouis

Tel: 0151 44043444

 

PDF-Dokumente ca. 80 KB