Bei Krankheit muss das Fehlen Ihres Kindes schriftlich entschuldigt werden. Vorab sollte eine telefonische Benachrichtigung erfolgen.
Telefon 0 68 35 – 92 24 0
Spätestens am 3. Tag muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.
Außergewöhnliche Ereignisse wie Unfälle, ansteckende Krankheiten, unvorhersehbarer stationärer Aufenthalt u.a. sollten der Schule gemeldet werden.
Bei einer Krankheit, die eine Teilnahme am Sportunterricht nicht zulässt, muss dies ebenfalls schriftlich entschuldigt werden.
Bei einer Erkrankung, die länger als 4 Wochen dauert, ist ein Attest vorzulegen.
Ein Fehlen aus anderen persönlichen Gründen muss unter Angabe der Gründe ebenfalls schriftlich entschuldigt werden.
Bei vorhersehbarem Fehlen (Führerscheinprüfung, Vereinsveranstaltungen o.ä.) muss eine Beurlaubung frühzeitig beantragt werden.
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